20.05.2021Ratgeber

Nebenberuflich gründen - so geht's

Foto: Unsplash - Good Faces

Sich nach der Ausbildung oder in Vollzeit selbstständig zu machen, erfordert Einiges an Mut. Gründet man nebenbei, ist die Belastung noch größer, da man sich nicht voll und ganz auf sein Vorhaben konzentrieren kann. Wir geben euch einen kurzen Überblick zum nebenberuflichen Gründungsprozess, und erklären euch, was ihr dabei beachten müsst.

Patrick Dressel von Achtbit Media hat während der Schulzeit gegründet. In einem Portrait haben wir den Gründungsweg von Patrick und seinem Kollegen Jonas Heß bereits vorgestellt. Patrick hat unsere Recherchen zur nebenberuflichen Gründung ergänzt und uns Fragen dazu beantwortet.

Wann erfolgt eine Gewerbeanmeldung? GbR oder GmbH?

Der Gründungsablauf ist bei einer nebenberuflichen Gründung ähnlich wie bei einer hauptberuflichen, das Gewerbe- und das Finanzamt macht hier keinen Unterschied. Man muss allerdings angeben, ob man haupt- oder nebenberuflich gründen möchte.

Meldet man ein Gewerbe an, ist der Gang zum Gewerbeamt Pflicht. Ein Gewerbe muss man immer dann anmelden, wenn man ein Unternehmen gründet oder nicht einem der sogenannten freien Berufe angehört. Zu diesen gehören beispielsweise Ärzt*innen oder Journalist*innen. Bei einem Gewerbe kann man verschiedene Rechtsformen wählen. Zwei weit verbreitete sind GbR und GmbH. Patrick von Achtbit Media erklärt uns die jeweiligen Vorteile aus seiner Sicht: „Der große Vorteil bei einer GbR ist, dass man kein Stammkapital braucht. Zur Gründung einer GmbH muss man 25.000 Euro Kapital nachweisen. Das haben die meisten nebenberuflichen Gründer*innen am Anfang nicht. Eine GbR ist außerdem einfach zu gründen, weil sie nicht ins Handelsregister eingetragen werden muss. Man muss nur auf das Gewerbeamt der Stadt geben und seine Unterlagen abgeben, dann ist man berechtigt sein Gewerbe zu führen.“ Hat man das Geld, ist der große Vorteil einer GmbH, dass man nicht privat haften muss, sondern man im Umfang des Unternehmenskapitals haftet. Das Privatvermögen der Unternehmer*innen wird bei Zahlungsunfähigkeit also nicht angerührt.

Foto: Pixabay - Free-PhotosFoto: Pixabay - Free-PhotosGründet man allein, so meldet man sich anfangs beispielsweise als Einzelunternehmer*in an oder kann eine Ein-Personen-GmbH gründen – auch hier gibt es verschiedene Rechtsformen. Eine GbR kann man nur mit mindestens zwei Personen gründen. Nach der Anmeldung eines Gewerbes bekommt man dann Post vom Finanzamt und muss sich steuerlich erfassen lassen. Auch die Handelskammer, bei der eine Mitgliedschaft Pflicht ist, meldet sich bei den Gründer*innen. Patrick empfiehlt, sich eine*n Steuerberater*in zur Hilfe zu nehmen. In dem Rechtsfragen-Dschungel könne diese*r Gründer*innen weiterhelfen.

Wer profitiert von der Kleinunternehmer*innenregelung?

Um Steuern zu sparen, können Gründer*innen nach §19 UStG Absatz 1 von der Kleinunternehmer*innenregelung Gebrauch machen. Bis zu einem Gesamtumsatz von 22.000 Euro (Stand 2021) im vergangenen Rechnungsjahr entfällt die Umsatzsteuer. Grade bei einer nebenberuflichen Gründung kann die Regelung nützlich sein.

Was muss man mit der Krankenversicherung beachten?

Prinzipiell gilt: Ist ein*e nebenberufliche*r Gründer*in noch in der Ausbildung und familienversichert, gilt für den monatlichen Verdienst ein Freibetrag von 455 Euro (Stand 2020). Verdient ein*e Selbständige*r mehr, muss er/ sie sich selbst versichern. Bei nebenberuflicher Selbstständigkeit und anderweitiger Hauptbeschäftigung ist der/ die Gründer*in über seinen/ ihren Hauptberuf versichert – ob die Selbstständigkeit als nebenberuflich anerkannt wird, hängt allerdings von der Arbeitszeit und dem Einkommen ab. Möchte man Mitarbeiter*innen anstellen, kann auch das Probleme mit der Krankenkasse nach sich ziehen – die selbstständige Tätigkeit wird so eventuell nicht mehr als nebenberuflich eingestuft. Bei diesen Belangen fragt man am besten bei zuständigen Berater*innen der Krankenkasse nach.

Wir haben Patrick als Experten für nebenberufliche Gründung gefragt, was es sonst noch Wichtiges zu beachten gibt.

start.land.flow: Patrick, hast du noch Tipps, die beim nebenberuflichen Gründen helfen können?

Foto: Adam RadosavljevicFoto: Adam RadosavljevicPatrick: Soweit es nicht sowieso verpflichtend ist, empfiehlt es sich, bei der Gründung ein Geschäftskonto zu eröffnen. Viele Banken bieten hierzu dann eine Gründungsfinanzberatung, bei der verschiedene Deals vorgestellt werden. Die vermitteln teilweise auch Versicherungen mit, zum Beispiel eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Einen Versicherer zu finden kann allerdings schwierig sein, wenn man noch in der Berufsausbildung ist.

start.land.flow: An wen kann man sich in Oberfranken wenden, um Unterstützu­ng zu erhalten?

Patrick: Gründer*innen können sich an die regionalen Gründungszentren wenden, in unserem Fall Zukunft.Coburg.Digital. Hier kann man sich außerdem gut mit Gleichgesinnten austauschen. Auch die IHK-Oberfranken steht einem bei Fragen zur Verfügung.

start.land.flow: Welche Schwierigkeiten hat man als junge*r nebenberufliche*r Gründer*in?

Patrick: Es ist schwierig, sich ein Standing aufzubauen. Bis man als ernstzunehmendes Wirtschaftsunternehmen wahrgenommen wird, dauert es. Außerdem erfordert nebenberufliches Gründen viel zeitliche Koordination. Ich rate dazu, sich bewusst arbeitsfreie Zeiten zu nehmen, in denen man eine Pause macht und abschaltet. Das kann aber grade am Anfang schwierig sein.

  • Teilen:
Kommentieren
Kommentare